Reiserücktritt-Versicherung
Der Versicherungsschutz Ihrer Reiserücktritt-Versicherung greift, wenn Sie Ihre Reise wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung nicht antreten können.
Die Angst vor einer eventuellen Ansteckung oder ein hohes Ansteckungsrisiko am Reiseziel stellen kein versichertes Ereignis dar.
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, sich mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger in Verbindung zu setzen. Viele Veranstalter bieten aufgrund der aktuellen Situation Umbuchungsmöglichkeiten oder andere kulante Regelungen an.
Reise-Krankenversicherung
Der Versicherungsschutz Ihrer Reise-Krankenversicherung erstreckt sich selbstverständlich auch auf eine eventuelle Ansteckung mit dem Coronavirus während Ihrer Auslandsreise. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für die notwendigen Behandlungskosten vor Ort, ambulant und stationär.
Generell gilt
Reisen Sie in Gebiete, für die zum Zeitpunkt Ihrer Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland besteht, sind Sie nicht versichert. Wenn Sie sich bei Bekanntgabe einer Reisewarnung bereits vor Ort befinden, endet der Versicherungsschutz 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung. Können Sie die Reise nicht beenden aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, sind Sie über diesen Zeitraum hinaus versichert.