Viele werden noch einmal in den Herbstferien verreisen – das wissen auch die Einbrecher. Zudem sorgen die jetzt deutlich länger werdenden Phasen der Dunkelheit dafür, dass sich die Kriminellen sicherer fühlen, wenn sie auf ihre Raubzüge gehen.
Eine gute Hausratversicherung gehört deshalb zu den absoluten Standards. Sie springt ein, wenn Einbrecher das Hab und Gut Ihrer Kunden stehlen und dabei möglicherweise auch noch Schäden am Inventar anrichten. Aber was ist eigentlich zu tun, wenn man nach Hause kommt und feststellen muss, dass Einbrecher da waren?
Unmittelbar nach dem Einbruch: Unterstützung der Polizeiarbeit
1.Ruhig bleiben: Wer in Panik verfällt, gerät möglicherweise auch in einen hektischen Aktionismus. Es ist wichtig, Ruhe zu bewahren, um das Chaos nicht noch zu vergrößern.
2.Den Tatort verlassen: Indem Einbruchsopfer hektisch umhergehen und den Schaden begutachten wollen, zerstören sie nicht selten Spuren des Einbruchs. Daher ist es ratsam, die Wohnung oder das Haus sofort wieder zu verlassen. Das ist auch für den Eigenschutz wichtig, denn es könnte sein, dass die Täter noch da sind.
3.110 anrufen: Bei einem Einbruch ist es gerechtfertigt, den Polizeinotruf 110 zu wählen. Dabei müssen die Betroffenen die 5 „W-Fragen“ beantworten, damit schnell geeignete Einsatzkräfte alarmiert werden können: Wo ist es passiert? Wer ruft an? Was ist passiert? Wie viele Betroffene gibt es? Warten auf Rückfragen?!
4.Nach dem Anruf sollten die Betroffenen vor Ort warten, bis der Streifenwagen eintrifft.
5.Auf die Spurensicherung warten: Um nach Täterhinweisen zu suchen, kommt nach einem Einbruch häufig auch die Spurensicherung. Da diese Spezialeinheit auch zu anderen Tatorten gerufen wird, kann es je nach Tageszeit einige Stunden dauern, bis sie eintrifft. Es ist wichtig, dass die Betroffenen in der Zwischenzeit nichts verändern und nichts berühren, was Fingerabdrücke und andere Spuren der Einbrecher tragen könnte.
Nächste Schritte: Unterstützung der Versicherung
Hat die Polizei den Fall vollständig aufgenommen, gilt es, das finanzielle Ausmaß des Einbruchs zu erfassen und das Wohneigentum vor weiteren Schäden zu bewahren. Damit unterstützen die Geschädigten ihre Versicherung bei der Arbeit. Folgende Schritte sind zu empfehlen: •Die Wohnung bzw. das Haus sichern: Schäden an Türen und Fenstern müssen umgehend repariert werden, damit weder Kriminelle noch die Witterung weitere Schäden anrichten können. Schlüsseldienste, die eine Notsicherung mit Spanplatten durchführen, kann häufig die Polizei empfehlen. Gut zu wissen: Die Kosten für die Notsicherung übernimmt bereits die Hausratversicherung.
•Liste erstellen: Die gestohlenen Gegenstände müssen in einer Liste erfasst werden. Diese wird sowohl der Polizei als auch dem Versicherer vorgelegt.
•Schäden fotografieren: Neben dem Ausmaß des Diebstahls sollten auch alle von den Einbrechern verursachten Schäden an der Einrichtung dokumentiert werden. Denn auch diese reguliert die Hausratversicherung.