Eisige Kälte, Schnee und Glätte: Hausbesitzer sollten bei solchen Witterungen über die richtigen Versicherungen verfügen – und können auch selbst Schäden vorbeugen.
1. Schutz gegen Rohrbruch und eingefrorene Leitungen
"Für Schäden, die bei einem Rohrbruch an fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen entstehen, kommt die Wohngebäudeversicherung auf", sagt Bianca Boss, Sprecherin des Bundes der Versicherten. Dazu gehören die Rohre, das Mauerwerk, aber auch festverklebte Teppiche oder Fliesen, die beschädigt sind. Die Hausratversicherung leistet Ersatz für den Hausrat.
Kamen die Bewohner ihrer Sorgfaltspflicht nicht genügend nach, können die Versicherungen ihnen eine Mitschuld am Rohrbruch geben und die Leistungen kürzen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man zu wenig heizt oder einen Außenwasserhahn nicht ordnungsgemäß abstellt. Gegen einen Aufpreis kann man vereinbaren, dass die Versicherung im Schadensfall auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet.
2. Schutz gegen Schneedruck auf dem Dach
Schnee kann schwer sein. Eine 10 Zentimeter dicke Schneeschicht kann nach Angaben des GDV mehr als 100 Kilo pro Quadratmeter wiegen. Um Schäden vorzubeugen, sollten Eigentümer regelmäßig einen Blick aufs Dach werfen. Große Schneemassen sollten geräumt werden. Wichtig zu beachten: Bei Schäden durch Schneedruck ist eine Elementarversicherung nötig. Eine Wohngebäudeversicherung ohne diese zusätzliche Deckung greift nicht.
Ein verschneites Dach birgt außerdem das Risiko einer Dachlawine. Beschädigt eine solche das Gebäude, springt eine Elementarschadenversicherung ein. Werden Passanten verletzt oder Autos beschädigt, haftet der Hausbesitzer, falls er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Schutz bietet hier eine Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt allerdings nicht Geldstrafen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
3. Schutz gegen Unfälle auf dem eigenen Gehweg
Eigentümer sind verpflichtet, die Gehwege an ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Sie können diese Pflicht auch auf den Mieter übertragen. Verletzt sich ein Fußgänger, weil der Gehweg nicht geräumt oder gestreut war, haftet in der Regel der Eigentümer oder Mieter. Vor den finanziellen Folgen schützt auch hier eine Haftpflichtversicherung.
4. Feuchtschäden vorbeugen
Schnee an Außenwand des Hauses entfernen
Taut der Schnee, kann das Wasser nicht nur durch Türen ins Haus eindringen, sondern auch das Mauerwerk beschädigen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Es drohen Feuchteschäden.
Heizung in allen Zimmern laufen lassen
Gefrorene Wasserleitungen können platzen. Daher ist es wichtig, dass die Räume immer eine bestimmte Grundwärme haben - auch wenn sie nur selten genutzt werden (wie Gästezimmer, Vorratsräume, das Gäste-WC, Keller und Dachboden). Der VPB rät zu im Schnitt 17 Grad. Auch nachts und bei längerer Abwesenheit sollte die Heizung wenigstens auf niedriger Stufe laufen.
Die Einstellung auf das Symbol Schneeflocke auf dem Ventil, der sogenannte Frostwächter, reicht an kalten Tagen nicht immer aus. Das ist nur ein Frostschutz für den Heizkörper, entfernt liegende Rohre sind nicht ausreichend geschützt.
Garage lüften
Das Auto bringt den Schnee in die Garage, wo er schmilzt und sich das Wasser am Boden sammelt. Daher sollte man regelmäßig bei ganz geöffnetem Garagentor und Fenster stoßlüften. Auch Garagen mit automatischer Lüftung müssen nach Schneefall zusätzlich gelüftet werden. Am besten wird das Auto noch vor der Garage von Schnee gesäubert, besonders der Radkasten.